Links auf fremde Seiten
Laut Beschluss des OGH vom 19.12.2000, 4 Ob 274/00y und 4 Ob 225/00t ist der Herausgeber einer Internetseite für Links, die er von seiner Website auf eine fremde Website setzt, verantwortlich.
Laut diesem Beschluss vermittelt er also den Zugriff auf die fremde Seite und trägt - gleichsam als Gehilfe des Verfügungsberechtigten der verwiesenen fremden Seite - zu deren Sichtbarmachung bei. Wird auf der fremden Website eine Wettbewerbswidrigkeit begangen, haftet laut diesem Beschluss der Linksetzer - in manchen Fällen - also mit.
Der § 17 des E- Commerce- Gesetzes sieht dies jedoch nicht für allgemeine Links auf fremde Seiten vor.
Wir distanzieren uns daher an dieser Stelle eindeutig von diesen Links und weisen darauf hin, dass Links von unseren Seiten zu anderen, Linklisten im allgemeinen Internetsprachgebrauch sind und uns in keiner Weise diese fremden Inhalte wissentlich zu eigen machen, sondern nur den Anwender im allgemeinen Gebrauch des Internets unterstützen wollen.
Wir zeichnen uns daher für diese Links nicht verantwortlich und distanzieren uns von jeglichen Inhalten auf die ausschließlich verlinkt wird.
|